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Allgemeine Geschäftsbedingungen Freecards

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!


Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über die Herstellung und/oder den Vertrieb von Werbedrucksachen.

 

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!


Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!


Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die  Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der  Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!


Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

 

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!


Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung
eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!


Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluss, bei reinen Distributionsaufträgen
14 Tage vor Beginn der Verteilung bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in
Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

 

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können!


Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen!


Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Distribution unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Kampagnenstart zum Freitag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Donnerstag erfolgen).

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